

Ausland und Versicherungsschutz
Auch im Ausland gut versichert: Der BKK-Krankenversicherungsschutz begleitet
Sie bei Reisen in folgende Länder:
Belgien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg,
Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien und Montenegro, Schweiz, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Hier können Sie den passenden
Auslandsberechtigungsschein direkt anfordern.
Trotz dieses umfassenden Versicherungsschutzes im Ausland können hin und wieder Schwierigkeiten dadurch entstehen, dass in einigen Ländern – gerade in den großen Touristenzentren – Ärzte sich manchmal weigern, ausländische Besucher auf Krankenschein/EHIC zu behandeln; sie verlangen stattdessen ein Privathonorar. In anderen Ländern wiederum ist das Netz der zugelassenen Ärzte so weitmaschig, dass bei einer akuten Erkrankung beim besten Willen nicht der nächst erreichbare Vertragsarzt aufgesucht werden kann. Das gleiche gilt z.B. auch bei einer plötzlich notwendigen Krankenhausbehandlung. In diesen Fällen ist eine Behandlung nur gegen Privathonorar möglich.
Wird die EHIC/Auslandskrankenschein in den o.a. Ländern nicht akzepiert, bezahlen Sie bitte die Rechnungen und wenden sich nach der Rückkehr an uns. Es ist wichtig, dass auf den quittierten Rechnungen die erbrachten Leistungen genau hervorgehen. Wir werden dann prüfen, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgen kann (max. in Höhe der deutschen Vertragssätze abzüglich der Verwaltungskosten). Außerdem ist in verschiedenen Ländern eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten gesetzlich festgelegt, die auch nach Ihrer Rückkehr nicht erstattet werden kann.
Unser Kooperationspartner BARMENIA Versicherung a.G. bietet Ihnen im
Rahmen von BKK ExtraPlus einen Auslandreise-Versicherungsschutz an.


