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Kieferorthopädie

 

Bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen übernehmen wir die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung in voller Höhe nach planmäßigem Abschluss der Behandlung. Während der Behandlung zahlen wir an den Kieferorthopäden zunächst 80% der Kosten bzw. ab dem zweiten Kind 90%, solange mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung sind. Den Restbetrag erstatten wir Ihnen, sobald die Kiefer- bzw. Zahnregulierung planmäßig abgeschlossen ist. Für Versicherte, die bereits vor Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wir die Kosten nur bei besonders schweren Kieferanomalien übernehmen.

 

Hinweis: Wechseln Sie während der Behandlung zur BKK, so erstatten wir Ihnen die verauslagten Aufwendungen nach Abschluss der Behandlung.

 

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