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Häusliche Krankenpflege

 

Diese Leistung erhalten Sie von uns, wenn Krankenhausbehandlung nicht möglich ist oder vermieden oder verkürzt wird und die Pflege zur Sicherung des Ziels der ambulanten ärztlichen Behandlung dient. Die Krankenhausersatzpflege besteht aus Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Versicherte, die nicht auf Dauer in einem Pflegeheim untergebracht sind, erhalten häusliche Krankenpflege auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und sie nur vorübergehend zur Durchführung der Behandlungspflege in einem Pflegeheim untergebracht sind.

 

Ihre Zuzahlung beträgt für 28 Kalendertage je Kalenderjahr 10% der Kosten sowie 10 EUR je Verordnung. Liegt Pflegebedürftigkeit vor, werden die ergänzenden Pflegeleistungen von unserer Pflegekasse übernommen.


 

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