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Leistungen
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Fahrkosten zur Behandlung

 

Wir übernehmen Ihre Fahr- und Reisekosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen in Verbindung mit unseren Leistungen erforderlich sind, oberhalb Ihrer Zuzahlung bei:

 

  • Allen notwendigen Fahrten zur stationären Behandlung und zurück mit dem günstigsten Verkehrsmittel;
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist
  • Allen Fahrten, bei denen ein Krankenwagen erforderlich ist.

 

Die Kostenübernahme für notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung ist nur in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung möglich.

 

Ihre Zuzahlung zu den Fahrten beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchsten 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

 

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